Die Steuerberatung für Ärzte und Mediziner umfasst spezielle steuerliche und finanzielle Themen, die im Zusammenhang mit dem Berufsstand des Arztes stehen. Ärzte haben oft besondere steuerliche Anforderungen, die sich von denen anderer Berufsgruppen unterscheiden, sowohl in Bezug auf die Art ihrer Einkünfte als auch auf die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Hier sind einige wichtige Punkte, die bei der Steuerberatung für Ärzte beachtet werden sollten:
Art der Tätigkeit: Angestellt oder Selbständig
Angestellte Ärzte: Die Einkünfte werden aus nichtselbständiger Arbeit bezogen, was bedeutet, dass Lohnsteuer bereits direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Hier besteht der Schwerpunkt auf der optimalen Nutzung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Niedergelassene Ärzte / Selbständige Ärzte: Sie erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Diese Ärzte müssen selbst eine Steuererklärung abgeben, die verschiedene Komponenten wie Betriebseinnahmen und -ausgaben, Gewinnermittlung, Investitionen und eventuell die Beschäftigung von Personal berücksichtigt.
Einnahmen und Ausgaben
Ärzte müssen sämtliche Einnahmen aus ihrer Praxis versteuern, einschließlich Patientenzahlungen, Honorarabrechnungen (z.B. über die Kassenärztliche Vereinigung), sowie sonstige Einkünfte aus Vorträgen, wissenschaftlicher Tätigkeit oder Gutachtertätigkeit.
Betriebsausgaben können steuerlich geltend gemacht werden, z.B. für:
Praxisräume
Medizinische Geräte
Praxisinventar
Fortbildungen
Fachliteratur
Personalkosten
Reisekosten (z.B. für Kongresse)
Kfz-Kosten, sofern sie beruflich veranlasst sind
Versicherungen (Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung)
Sonderregelungen und steuerliche Vorteile
Umsatzsteuerbefreiung: Medizinische Leistungen eines Arztes sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt allerdings nur für heilberufliche Leistungen, die zur medizinischen Versorgung dienen. Kosmetische oder nicht medizinisch notwendige Eingriffe können umsatzsteuerpflichtig sein.
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Ärzte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen, um zukünftige Investitionen in ihre Praxis steuerlich vorzufinanzieren.
Abschreibungen: Größere Anschaffungen, wie medizinische Geräte oder Praxiseinrichtung, können über mehrere Jahre abgeschrieben werden, was die Steuerlast verteilt. Sollten Sie eine Praxis kaufen, so kann der gekaufte Praxiswert über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden.
Vermögensplanung und Altersvorsorge
Ärzte sollten auch ihre Altersvorsorge und Vermögensplanung im Blick behalten. Dies kann durch Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken oder durch private Altersvorsorgeprodukte wie Rürup-Rente oder private Rentenversicherungen erfolgen, die teilweise steuerlich absetzbar sind.
Steuerliche Optimierung durch Praxisgemeinschaften
Ärzte können durch den Zusammenschluss in Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) steuerliche Vorteile und Synergien nutzen, z.B. bei der gemeinsamen Nutzung von Räumen, Personal und Geräten.
Liquiditätsplanung und Steuervorauszahlungen
Niedergelassene Ärzte müssen in der Regel vierteljährlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten, basierend auf den geschätzten Gewinnen. Eine gute Liquiditätsplanung ist daher unerlässlich, um Steuerforderungen rechtzeitig bedienen zu können.
Praxisabgabe und Praxisübernahme
Bei der Übergabe oder dem Verkauf einer Arztpraxis spielt die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen eine wichtige Rolle. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen Steuervergünstigungen für den Veräußerungsgewinn, z.B. den sogenannten Freibetrag für den Verkauf des Praxiswertes.
Bei einem Kauf einer Arztpraxis kann der gekaufte Praxiswert über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden.
Fazit:
Ärzte sollten eine individuelle und spezialisierte Steuerberatung in Anspruch nehmen, um ihre steuerlichen Pflichten optimal zu erfüllen und alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir die Steuerberater für Ärzte und Mediziner können Ihnen dabei helfen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die finanzielle Situation zu optimieren. Wir sind spezialisiert auf die Betreuung und Beratung von Ärzten und anderen Heilberufen.
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Benjamin Ahrndt
Steuerberater
Dipl.-Finanzwirt (FH)